13.09.2024
Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen – erste Teilnehmer schließen erfolgreich ab
Seit 2024 besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung, auch "kleine Bauvorlageberechtigung" genannt, für Handwerksmeister:innen zu erhalten. Dieses Modell, das bereits in anderen Bundesländern Anwendung findet, wurde nun auch in NRW eingeführt. Handwerksmeister und -meisterinnen des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sowie gleichgestellte Personen gemäß Handwerksordnung können bei der Ingenieurkammer-Bau NRW eine solche Berechtigung beantragen, die für die Gebäudeklassen 1 und 2 gilt.
Einstiegsqualifikation erfolgreich absolviert.
Neben dem Meisterbrief beziehungsweise der Eintragung in die Handwerksrolle ist der Nachweis einer Einstiegsqualifikation mit dem Schwerpunkt Öffentliches Baurecht erforderlich. Diese Qualifikation umfasst 80 Unterrichtsstunden und behandelt folgende Themen:
- Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Baurechts
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
- Wirtschaftlichkeit des Planen und Bauens
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung
Starttermine und Unterrichtsformen
Der nächste Lehrgang startet am 24. Januar 2025 und findet anteilig online und in Präsenz statt. Die 16 Unterrichtseinheiten sind freitagsabends und samstagmorgens geplant. Ein weiterer Lehrgang startet am 10. Februar 2025 und findet komplett in Präsenz statt. Der Kompaktlehrgang vermittelt die Inhalte innerhalb von zwei Wochen, jeweils Montag bis Donnerstag, ganztags.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung